Unsere Schüler*innen ...

  • werden, nach Feststellung des Förderbedarfs im Bereich Geistige Entwicklung, mit Beginn der Schulpflicht eingeschult – unabhängig von ihrem bis dahin erreichten Entwicklungsstand.
  • unterscheiden sich voneinander in Bezug auf ihr Lebens- und Entwicklungsalter sowie in Bezug auf ihr Leistungsvermögen.
  • haben häufig auch in anderen Entwicklungsbereichen, neben dem Bereich der geistigen Entwicklung, besondere Förderbedarfe.
  • besuchen unsere Schule in der Regel vom 1. bis zum 10. Schuljahr.
  • haben nach dem 10. Schuljahr die Möglichkeit, in die Schule im FiLB nach Gütersloh zu wechseln.